HAAGS
FORSTTECHNIK
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HAAGS AG
I. Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf liechtensteinischem Recht und gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der HAAGS AG schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Käufer legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. Anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von den Parteien durch schriftliche Vereinbarung geändert wurden.
II. Angebot, Lieferumfang und Lieferfrist
Die Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Prospekten sowie die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben, Leistungen, Betriebskosten, Vergleiche, technische Daten und dergleichen sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Angaben über Verkaufsgegenstände gelten unter Vorbehalt allfälliger vom Hersteller vorgenommener Konstruktionsänderungen.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der HAAGS AG massgebend.
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Solche Änderungen stellen für den Kunden keine Grundlage für Auftragsstornierung, Anspruch auf Preisreduktion oder sonstige Rechte dar.
Die vereinbarte Lieferfrist wird so gut wie möglich eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Käufer keinesfalls den Vertrag aufheben, von demselben zurücktreten, eine bestellte Ware nicht annehmen oder Ersatz für direkten oder indirekten Schaden verlangen.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die HAAGS AG berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
III. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald dies von beiden Parteien schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt ist.
Änderungen des Vertrages werden schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail vorgenommen.
Sollte sich eine Bestimmung eines abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ersetzen, die dem Willen der beiden Parteien möglichst entspricht.
Werden der HAAGS AG nach Vertragsabschluss neue Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist sie berechtigt, Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Weigert sich der Käufer diese zu leisten, so ist die HAAGS AG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Preise
Die Preise in Angeboten, Prospekten und weiteren Werbeunterlagen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, auf die jeweils beschriebenen und abgebildeten Maschinen und Zubehörteile. Die HAAGS AG behält sich vor, die Preise anzupassen.
Die HAAGS AG behält sich Preisanpassungen vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsgemässen Ablieferung die Materialpreise, Währungswechselkurse oder Lohnansätze ändern.
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden separat verrechnet.
Der Käufer übernimmt alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Wenn die HAAGS AG diese Leistungen erbracht hat, erstattet der Käufer sie der HAAGS AG gegen entsprechenden Nachweis.
V. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in der fakturierten Währung zahlbar und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers, insbesondere aus Garantieansprüchen, ist ausgeschlossen.
Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.
Wenn Zahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist die HAAGS AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder an diesem festzuhalten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Im Fall des Rücktritts ist die HAAGS AG berechtigt, eine Konventionalstrafe von 15 Prozent des Verkaufspreises zu fordern.
Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er, ohne Mahnung und vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Zins von 7.5 Prozent pro Jahr zu entrichten.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die HAAGS AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, Eigentümerin des gelieferten Gegenstands inklusive aller Bestand- und Zubehörteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die HAAGS AG berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand sorgfältig zu behandeln und die zur Verfügung gestellten Dokumente der HAAGS AG betreffend die sachgerechte Verwendung des Gegenstands zu beachten.
Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien diesen nicht von der Zahlungspflicht.
Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Käufer nicht über die den gelieferten Gegenstand verfügen. Vor allem darf er sie weder verkaufen, vermieten oder verpfänden.
Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies die HAAGS AG zu benachrichtigen.
Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes die HAAGS AG von jeder Änderung des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, schon vor dem Umzug, in Kenntnis zu setzen.
Der Käufer erteilt der HAAGS AG das Recht, allfälligen Retentionsberechtigten vom Bestehen des Eigentumsvorbehalts Kenntnis zu geben.
VII. Gewährleistung
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschliesslich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemässer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
Etwaige von der HAAGS AG gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Waren oder von den Herstellern bestimmter Waren eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln im Sinne von Absatz 1.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach rechtlicher Massgabe und sind im Übrigen ausgeschlossen. Der Ersatz für sämtliche Mangelfolgeschäden oder sonstige unmittelbare und/oder mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn die Vorschriften über die Behandlung der gelieferten Ware (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder an der Ware Änderungen vorgenommen werden.
VIII. Haftung
Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die HAAGS AG bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet die HAAGS AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die sich aus Absatz 2 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die HAAGS AG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
IX. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Liechtenstein als Erfüllungsort und Gerichtsstand.